Testpflichtbefreiung

Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Test erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt und wenn keinerlei typischen Symptome einer Infektion vorliegen.

Stand: 12.05.2021

Vorlesewettbewerb: Irmak (6b) nimmt am Bezirksentscheid teil

Nachdem sich Irmak Cakar (Klasse 6b) im Kreisentscheid des
Vorlesewettbewerbs durchgesetzt hatte, stand im April der Bezirksentscheid an. Auch hier musste ein Vorlesevideo
eingereicht werden, der sonst übliche Fremdtext entfiel. Irmak trug eine Stelle aus dem Buch „Abenteuer Megaworld“ von Sven Gerhardt vor. Leider schaffte sie es nicht in die nächste Runde zum Landesentscheid. Dennoch war es ein großartiger Erfolg für Irmak, so weit zu kommen. „Es hat mir sehr viel Spaß gemacht, vorzulesen“, so die Sechstklässlerin zufrieden.

Prima, Irmak, eine tolle Leistung, dass du so weit gekommen bist!